OSTRAL - Strom-Versorgungssicherheit

Es ist uns ein Anliegen, Sie offen und transparent über die Geschehnisse an den Energiemärkten zu informieren. Die weltweiten geopolitischen Ereignisse und die damit verbundenen grossen Unsicherheiten der Handelsbeziehung mit Russland, verursachen hochvolatile Energiepreise am Markt.

OSTRAL

Wir setzen alles daran, dass Sie als unsere Kundinnen und Kunden auch in Zukunft wie gewohnt von einem attraktiven Preis- und Leistungsverhältnis profitieren können. Wir sind bestrebt, Sie mit einer weitsichtigen Beschaffungsstrategie und attraktiven Produkten zu bedienen.

Wir können die Beunruhigung und Unsicherheit unserer Kundinnen und Kunden in Anbetracht der derart stark gestiegenen Energiepreise in der Schweiz und in ganz Europa nachvollziehen. Als Privatpersonen sind viele unserer Mitarbeitenden gleichermassen davon betroffen.

 
 

Häufig gestellte Stromfragen

Strompreisanpassung

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Der Strompreis setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

  • Energie: Arbeitspreis
  • Netz: Grundpreis, Arbeitspreis, Blindenergie, Systemdienstleistungen der swissgrid
  • Abgaben: Konzessionsabgabe Gemeinde Rothrist/Vordemwald, Netzzuschlag

Weshalb erhöht EWR die Strompreise?
Die Marktentwicklungen und die unsichere geopolitische Lage innerhalb des letzten Jahres haben dazu geführt, dass die Energiepreise ausserordentlich stark angestiegen sind. Durch eine weitsichtige Beschaffungsstrategie ist es der EWR möglich, den massiven Preisanstieg abzufedern, jedoch nicht im vollen Ausmass.

Kann EWR die Preise einfach erhöhen?
Freie Hand hat die EWR bei der Preisfestlegung in der Grundversorgung nicht: Die Preise werden von der Elcom, der unabhängigen staatlichen Regulierungsbehörde im Elektrizitätsbereich, überwacht.

Ab wann gilt der neue Strompreis?
Die Anpassung des Strompreises erfolgt ab 1. Januar 2023 und gilt jeweils für ein Jahr.

Strom-Versorgungssicherheit

Wie ist die Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen organisiert?
Die Relevanz eines funktionierenden Gesamtsystems ist ein nationales und sogar ein europäisches Thema. Die Swissgrid sorgt im Normalzustand für Systemstabilität in der Schweiz. Die OSTRAL (Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen) arbeitet im Auftrag der wirtschaftlichen Landesversorgung des Bundes und ist als Kommission im Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) organisiert. Für den Fall einer langandauernden Strommangellage sind Massnahmen vorbereitet, die beim Eintreten einer Krise umgesetzt werden können - dies auf Basis von Verordnungen, die vom Bundesrat in Kraft gesetzt werden. Diese Massnahmen betreffen die Steuerung der Stromproduktion und die Reduktion des Stromverbrauchs.

Welche Massnahmen sind in einer Strommangellage vorgesehen?

1. Sparappell an die Bevölkerung

2. Verbrauchseinschränkung oder Verbote: Um Energie zu sparen werden nicht absolut notwendige, energieintensive Geräte durch den Bundesrat verboten. Dazu könnten u.a. folgende Einrichtungen gehören: Sauna, Whirlpool, Schwimmbäder, Klimaanlagen, Rolltreppen und Aufzüge, Schaufensterbeleuchtungen, Leuchtreklamen, usw. Die Liste wird durch den Bundesrat festgelegt und in einer Bewirtschaftungsverordnung publiziert.

3. Kontingentierung: Kontingentierung ist die «sanfte» Sparmassnahme: Alle Grossverbraucher sind dazu verpflichtet eine angeordnete Energiemenge einzusparen, um Abschaltungen möglichst zu vermeiden.

4. Zyklische Netzabschaltungen:
Es sind zwei Stufen von Abschaltungen vorgesehen.

  • Auf 4 Stunden Unterbruch folgt eine 8-stündige Versorgung
  • Auf 4 Stunden Unterbruch folgt eine 4-stündige Versorgung
Ostral

Wie kann ich mich als Grossverbraucher (grösser 100 000 kWh/Jahr) für eine mögliche Strommangellage vorbereiten?
Wichtige Informationen zur Vorbereitung finden Sie in der Broschüre der OSTRAL.

Darf EWR die Energielieferung (Strom, Wärme, Kälte) unterbrechen?
Bei Eintritt einer Strommangellage, zum Beispiel in Folge von höherer Gewalt, Unterbrechung der Zufuhr vom Vorlieferanten oder bei Lieferengpässen, kann EWR die Energielieferung auf Anordnung des Bundes einschränken oder gar einstellen. Kundinnen und Kunden können gegenüber der EWR keine Haftungsansprüche geltend machen (AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen Strom Kapitel 7.7 Stromversorgung: Generelle Einschränkungen, Unterbrechungen und Einstellungen).

Wie kann ich mich als Privatkunde auf eine mögliche Strommangellage vorbereiten?
  • Machen Sie sich Gedanken, wie und wo Strom gespart werden kann; verhindern Sie jeden unnötigen Stromverbrauch (z.B. Beleuchtung, Heizung).
  • Sprechen Sie sich mit Nachbarn ab, wie man sich in einer ernsten Krise gegenseitig helfen kann.
  • Kaufen Sie batteriebetriebene Lampen mit langer Laufzeit (mindestens 4 Stunden)
  • Organisieren Sie eine Power-Bank zur Ladung des Handys
  • Stellen Sie sicher, dass elektrische Türen, Tore, Fenster, Storen, etc. mechanisch zu öffnen und leicht wieder zu schliessen sind.
  • Verwenden Sie einen Laptop, auf den Sie bei einem Stromunterbruch noch eine gewisse Zeit zugreifen können.
  • Stellen Sie sicher, dass Heizungen, Aufzüge etc. nach einem Stromunterbruch automatisch wieder funktionieren, d.h. ohne Abnahme durch den Hersteller oder manuellen Neustart.
Kann ich den Energieversorger wechseln wenn mir keines der EWR Stromprodukte gefällt?
Haushaltskunden mit einem jährlichen Stromverbrauch kleiner als 100 000 kWh sind in der Grundversorgung und können ihren Stromanbieter nicht frei wählen. Kundinnen und Kunden mit einem jährlichen Stromverbrauch grösser als 100 000 kWh können den Strom von einem anderen Lieferanten beziehen. 

Bei Störungen helfen wir Ihnen gerne!

Im Störungsfall helfen wir Ihnen gerne mit unserem 24-h Pikettdienst.

 

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