Energieberatung

Energieberatung mit der EW Rothrist AG

Die EW Rothrist AG bietet in Zusammenarbeit mit einem Dienstleister Energieberatung für Stromkunden im Versorgungsgebiet Rothrist/Vordemwald an:

 
 

Landwirtschaftsberatung

Leistungsempfänger:

Landwirte im Versorgungsgebiet

Leistungsbeschrieb:

Energieeffizienzpotenzial im Betrieb

Potential zur Nutzung erneuerbarer Energien

Kostenschätzung der Massnahmen

Hinweise auf Fördergelder

Aufwand:

ca. 6 Stunden

Kosten Kunden:

CHF 400.00

Förderungbeitrag Kanton:

CHF 450.00

Beratung für Kleinunternehmen

Leistungsempfänger:

Kleinunternehmen mit Stromverbrauch bis 100 MWh/Jahr

Leistungsbeschrieb:

Energieeffizienzpotenziale in den Bereichen Gebäudetechnik,
Gebäudehülle, Prozesse

Massnahmen und weiteres Vorgehen aufzeigen

Informationen zu Fördermitteln

Aufwand:

ca. 6.5 Stunden

Kosten Kunden:

CHF 250.00

Förderungbeitrag Kanton:

CHF 800.00

KMU Stromsparprogramm

Leistungsempfänger:

Unternehmen im Bereich Produktion oder Verkauf (zwischen 100-500 MWh/Jahr Stromverbrauch) im Versorgungsgebiet

Leistungsbeschrieb:

Grobanalyse zu Stromsparmassnahmen

Feinanalyse zur Umsetzung der Stromsparmassnahmen inkl. Investitionskosten und Amortisationszeit-Berechnung

15 % der Investitionskosten der umgesetzten Stromsparmassnahmen

Aufwand:

ca. 19 Stunden

Kosten Kunden:

CHF 1'080.00

Förderungbeitrag ProKilowatt:

CHF 1'890.00

PEIK-Beratung für KMU

Leistungsempfänger:

KMU im Versorgungsgebiet

Leistungsbeschrieb:

Fokus auf Effizienzpotential in den Bereichen Strom, Wärme und Treibstoff

Betriebsoptimierungspotenzial und Entscheidungsgrundlage für Infrastrukturmassnahmen

Potenzial zur Nutzung erneuerbarer Energien

Kostenschätzung der Massnahmen

Hinweise auf Fördergelder

Aufwand:

ca. 20 Stunden

Kosten Kunden:

Energiekosten
bis CHF 100'000.00/Jahr: CHF 1'500.00
ab CHF 100'000.00/Jahr: CHF 3'000.00

Förderungbeitrag EnergieSchweiz:

CHF 1'590.00

EVA oder Zielvereinbarung für Grossverbraucher

Leistungsempfänger:

Grossverbraucher (0.5 GWh/Jahr Strom- / 5 GWh/Jahr Wärmeverbrauch) im Versorgungsgebiet

Leistungsbeschrieb:

Ausarbeitung der Zielvereinbarung oder Energieverbrauchsanalyse mit wirtschaftlichen Energiesparmassnahmen (4 Jahre Payback bei Prozess- und 8 Jahre Payback bei Infrastrukturmassnahmen)

Bei Zielvereinbarung jährliches Monitoring

Unterstützung bei der Umsetzung der Massnahmen

Hinweise auf Fördergelder

Aufwand:

individuell

Kosten Kunden:

nach Offerte

Förderungbeitrag EnergieSchweiz:

keine

energieberatungAARGAU Förderprogramm

Informationen zu Massnahmen, Vorgehensweisen oder Förderungen im Zusammenhang mit Modernisierungen, Um- oder Neubauten sowie Antworten zu Vorschriften, Normen oder Technik aus dem Bereich Energie erhalten Sie bei der energieberatungAARGAU.

Diese Dienstleistungen des Kantons Aargau, telefonisch oder per E-Mail, sind kostenlos. In diesen Fällen, oder wenn zusätzliche Unterstützung durch eine Energiefachperson gewünscht wird, wenden Sie sich an die energieberatungAARGAU.

Telefon 062 835 45 40
E-Mail nrgbrtnggch

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag, 08.30 bis 12.00 Uhr
und 13.30 bis 16.30 Uhr

energieberatungAARGAU
Förderprogramm BVU 2021

Elektroheizungen/Heizungscheck

Gemäss § 7 Abs. 2 und 3 des Energiegesetzes des Kantons Aargau, (EnergieG, SAR 773.200) vom 17. Januar 2012, sind neue ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen zur Gebäudebeheizung, zum Beispiel dezentrale Einzelspeicherheizungen, Infrarotheizungen, elektrische Bodenheizungen, zentrale Speicherheizungen etc., nicht zulässig.
Dabei ist zu unterscheiden zwischen dezentralen Elektroheizungen (Einzelspeicher- oder el. Bodenheizungen) und zentralen Elektroheizungen mit Wasserverteilsystem (el. Blockspeicherheizungen mit Bodenheizung).
Der Ersatz bestehender dezentraler Heizungssysteme ist erlaubt, jedoch nur der eins-zu-eins. Das bedeutet, dass zum Beispiel an Stelle eines dezentralen Einzelspeicherofens nur ein baugleiches Gerät eingesetzt werden darf, der Ersatz durch eine andere Technologie, wie zum Beispiel eine el. Infrarot-Flächenheizung, ist nicht zulässig.
Bei zentralen Elektroheizungen mit Wasserverteilsystem ist auch der Ersatz nicht zulässig. Solche Elektroheizungen dürfen lediglich repariert werden. Ist eine Reparatur nicht möglich, muss ein alternatives Heizsystem wie zum Beispiel eine Wärmepumpe installiert werden.
Die energieberatungAARGAU unterstützt Gebäudeeigentümerinnen oder –eigentümer bei der Entscheidungsfindung
und empfiehlt bei einem geplanten Heizungsersatz die Durchführung eines Heizungs-Checks. Dieser umfasst folgende Leistungen:

  • Neutrale Beratung durch Heizungsfachleute vor Ort
  • Kontrolle der Wärmeerzeugung, -verteilung und Wärmeabgabe
  • Kontrolle der Trinkwarmwasser Aufbereitung
  • Informationen und Beratung für einen Heizungsersatz
  • Erläuterungen zur persönlichen Energiebuchhaltung und zu weiteren Dienstleistungen der energieberatungAARGAU.

Der Heizungs-Check hat einen Wert von Fr. 300.00. Die Kundenbeteiligung beträgt Fr. 100.00, den Restbetrag von Fr. 200.00 übernimmt der Kanton Aargau.
Informationen zu Massnahmen, Vorgehensweisen oder Förderungen im Zusammenhang mit Modernisierungen, Um- oder Neubauten sowie Antworten zu Vorschriften, Normen oder Technik aus dem Bereich Energie erhalten Sie kostenlos bei der energieberatungAARGAU – Eine Dienstleistung des Kantons Aargau.

Heizungscheck energieberatungAARGAU

 
 

Tipps

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Kontakt

EW Rothrist AG
Bernstrasse 106
4852 Rothrist

062 785 80 80
062 785 80 89
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 11:30 13:30 - 18:00
Dienstag 08:00 - 11:30 13:30 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 11:30 13:30 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 11:30 13:30 - 17:00
Freitag 08:00 - 11:30 13:30 - 16:00
 

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