01.03.2019
Basierend auf den neuen gesetzlichen Grundlagen ändern wir per 1. März 2019 die Handhabung von Netzsperren.
Basierend auf den neuen gesetzlichen Grundlagen ändern wir per 1. März 2019 die Handhabung von Netzsperren. Standardmässig werden bei Neubauten keine Sperrungen mehr vorgenommen. Bei bestehenden Objekten müssen die Grundeigentümer mit untenstehendem Formular Änderungswünsche der EW Rothrist AG mitteilen. Als Elektroheizungs- oder Wärmepumpenkunde haben Sie die Möglichkeit, uns Sperrungen zu ermöglichen und dadurch von einem günstigeren Netztarif zu profitieren (gesetzliche Änderungen vorbehalten).
Im Störungsfall helfen wir Ihnen gerne mit unserem 24-h Pikettdienst.
EW Rothrist AG
Bernstrasse 106
4852 Rothrist
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