Wissenswertes über den Wohnungswechsel
Bitte beachten Sie, dass Wohnungswechsel (auch innerhalb der Gebäude) bis spätestens 5 Tage vor dem Wegzug bzw. Umzug der EW Rothrist AG zu melden sind. Bis zum Eintreffen der Abmeldung haftet der Mieter/Eigentümer für den Strombezug.

Rechnungsänderungen können innert 30 Tagen ab Fakturadatum berücksichtigt werden.

Bitte laden Sie hierfür die entsprechende Auszugs- / Einzugsanzeige (im PDF-Format) herunter.